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Wiedereröffnung der Trainingsfläche ab 01. Juli

Die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg sieht eine Öffnung von Trainingseinrichtungen vor, wenn in einer Region die 7-Tage-Inzidenz in den folgenden 14 Tagen nach dem 1. Öffnungsschritt weiter sinkt. Somit ist die Öffnung unseres Trainingsbereiches nicht an ein bestimmtes Datum gebunden, sondern an den Inzidenz-Wert des Landkreises Karlsruhe.

Da wir uns im Juni in einer Übergangsphase befinden, wird das reguläre Training voraussichtlich ab dem 01. Juli wieder möglich sein.


Im Juni haben Sie weiterhin die Möglichkeit ein medizinisches Ganzkörpertraining (50 Minuten) über unsere Website zu buchen. Gemäß Ihrer Gesundheitsanalyse und Eingangs-Befundung stellen wir Ihnen die notwendige Verordnung aus, um die medizinische Trainingstherapie wahrzunehmen.

Pro gebuchten Termin werden Ihnen 12,18 € in Rechnung gestellt (Rechnungszustellung erfolgt Anfang des Folgemonats). Unser Trainings- und Hygienekonzept wurde mit dem Ordnungsamt vor Ort abgesprochen und genehmigt. ES BESTEHT KEINE TEST/-NACHWEISPFLICHT. Ein Training ist ausschließlich mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung möglich!

Die Terminbuchung erfolgt über unsere Website (www.therapieundtraining.eu) oder telefonisch unter 07243 727668. Bitte denken Sie daran, Ihren gebuchten Termin auch wahrzunehmen!


Wir freuen uns nach der sehr langen Zeit, die wir auch für einige Umbauarbeiten und Neuanschaffungen genutzt haben, Sie endlich wieder im Studio begrüßen zu dürfen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für das Training ab 1. Juli zusammengefasst:


ABLAUF STUDIOBESUCH

  • es ist keine Voranmeldung/Terminbuchung notwendig. Die vorgeschriebene Höchstanzahl an Trainierenden wurde auch im letzten Jahr nicht annähernd erreicht.

  • unser Check-In-System, Hygienekonzept und modernste Lüftungsanlagen bieten ein Höchstmaß an Trainingssicherheit. Während des gesamten letzten Jahres mit mehreren tausend Studiobesuchen gab es keine einzige COVID19-Infektion in unseren Räumlichkeiten



ABLAUF TRAININGSEINHEIT

  • es gilt beim Betreten und Verlassen der Praxis eine Maskenpflicht (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung). Voraussichtlich besteht am Gerät keine Maskenpflicht, hierzu werden wir Sie zeitnah nochmal informieren

  • Check-In mit der Trainingskarte am Eingang in der Passage | Check-Out nach dem Training am Ausgang

  • der Umkleide-und Sanitärbereich darf genutzt werden. Bitte achten Sie auf Abstand untereinander und beachten Sie die Aushänge an den Umkleidetüren

  • für die Desinfektion der Trainingsgeräte stehen Ihnen vorgetränkte Desinfektionstücher nach der Benutzung zur Verfügung, ebenso Baumwollhandschuhe während dem Training

  • für die ersten Trainingseinheiten ist es sinnvoll, die Gewichte beim Krafttraining um ca. 20-25% zu reduzieren, um eine Überlastung nach der langen Pause zu vermeiden. Unser “Muskelgedächtnis“ ermöglicht es uns, auch nach einer längeren Pause leichter wieder die vorherigen Trainingsgewichte zu erreichen. Falls Sie akute Beschwerden haben oder in Ihrer Trainingspause operiert wurden, teilen Sie uns das bitte mit. So können wir das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen!

  • Wir werden zeitnah mit Ihnen einen Trainingstermin vereinbaren, um eine Köperzusammensetzungsanalyse mit unserer neuen InBody durchzuführen. Das Medizinprodukt gibt Aufschluss über die Gesundheit und Funktion des Körpers und ermöglicht uns eine noch gezieltere Gestaltung Ihres Trainingsplans

  • Das Kursprogramm startet wieder, sobald es Verordnungen ermöglichen. Aufgrund der Kursraumgröße sind Kurse derzeit noch nicht möglich.



MITGLIEDSCHAFT & BEITRÄGE


Ab Juli laufen alle Mitgliedschaften voraussichtlich wie gewohnt weiter.



Wir hoffen, alle eventuell offenen Fragen so gut wie möglich beantwortet zu haben.

Selbstverständlich werden wir Sie informieren, falls Änderungen bestehen.

Bei Fragen stehen wir jederzeit telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.


Nun freuen wir uns vor allem darauf, dass es bald wieder losgeht!


ZUTRITTS- UND HYGIENEBESTIMMUNGEN

Hier erfahren Sie, welche behördlichen Auflagen gelten und welche Hygiene- und Verhaltensregeln vorgeschrieben sind:


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